Beratung für Fachleute

Sie können uns als Fachkraft für Kinderschutz hinzuziehen („insoweit erfahrene Fachkraft“ gemäß § 8a SGB VIII).

Wir beraten Sie bei Ihrem Auftrag, gefährdete Kinder zu schützen

  • bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos
  • beim Kontakt mit den Eltern und den Kindern oder Jugendlichen
  • bei der Klärung eines Verdachts auf körperliche, seelische oder sexuelle Misshandlung und Vernachlässigung

Wir überlegen mit Ihnen, wenn Sie

  • Ihre Einschätzung zu den Risiken und Ressourcen eines Kindes oder einer Familie vertiefen wollen
  • unsicher sind, welche Hilfe geeignet ist
  • Fragen zu Setting und Fokus Ihrer Arbeit haben
  • den Eindruck haben, dass positive Veränderungen in der Familie ausbleiben
  • in der Kooperation mit anderen Helfern oder Diensten an Grenzen stoßen

Wer kann sich an uns wenden?

  • Haupt- und nebenamtliche sowie ggf. ehrenamtliche Fachkräfte der Jugendhilfe
  • Kinderschutzfachkräfte gemäß § 8a, SGB VIII
  • Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie weitere Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behindertenverbänden
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jugend- und Sportverbänden