Beratung für Fachleute
Sie können uns als Fachkraft für Kinderschutz hinzuziehen („insoweit erfahrene Fachkraft“ gemäß § 8a SGB VIII).
Wir beraten Sie bei Ihrem Auftrag, gefährdete Kinder zu schützen
- bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos
- beim Kontakt mit den Eltern und den Kindern oder Jugendlichen
- bei der Klärung eines Verdachts auf körperliche, seelische oder sexuelle Misshandlung und Vernachlässigung
Wir überlegen mit Ihnen, wenn Sie
- Ihre Einschätzung zu den Risiken und Ressourcen eines Kindes oder einer Familie vertiefen wollen
- unsicher sind, welche Hilfe geeignet ist
- Fragen zu Setting und Fokus Ihrer Arbeit haben
- den Eindruck haben, dass positive Veränderungen in der Familie ausbleiben
- in der Kooperation mit anderen Helfern oder Diensten an Grenzen stoßen
Wer kann sich an uns wenden?
- Haupt- und nebenamtliche sowie ggf. ehrenamtliche Fachkräfte der Jugendhilfe
- Kinderschutzfachkräfte gemäß § 8a, SGB VIII
- Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie weitere Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen
- Lehrerinnen und Lehrer
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behindertenverbänden
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jugend- und Sportverbänden