Beratung für Jugendliche, die körperliche oder sexuelle Übergriffe vorgenommen haben
Körperliche oder sexuelle Handlungen, die gegen den Willen eines anderen stattfinden, sind Grenzverletzungen und damit ein Problem. Dabei kann es sich um ein einmaliges oder bereits häufiges Verhalten handeln.
Du kannst uns anrufen. Wir beraten dich auf Wunsch auch anonym z. B. wenn
-
- du schon mal ein deutlich jüngeres Kind sexuell berührt hast oder daran gedacht es zu tun
-
- du schon mal ein Mädchen oder einen Jungen sexuell belästigt oder zum Sex gezwungen oder erpresst hast
-
- du schon mal jemanden körperlich verletzt hast oder in Schlägereien verwickelt warst
Wir überlegen mit dir, wie du dein Verhalten ändern kannst.